§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich Datenschutz,
insbesondere für die Pakete Essential, Compliance+, Enterprise+
sowie deren Social-Varianten. Die Datenschutzpakete gelten für
alle Unternehmungen mit Sitz in Deutschland. Die
Social-Varianten richten sich in erster Linie an
Kindertageseinrichtungen, soziale Einrichtungen, gemeinnützige
Vereine sowie Sportvereine.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsabschluss und Laufzeit
2.1 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des
Beratungsvertrags durch beide Parteien zustande.
2.2 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 36 Monate und
verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn der Vertrag
nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende
schriftlich gekündigt wird.
§3 Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Paket
(Essential, Compliance+, Enterprise+ oder deren
Social-Varianten). Beim Essential-Paket führt der Auftraggeber
das Verarbeitungsverzeichnis oder das Verzeichnis der
Verarbeitungstätigkeiten sowie die Technisch-Organisatorischen
Maßnahmen (TOMs) eigenständig. Unterstützung erfolgt hierbei
ausschließlich auf Anfrage und wird gesondert berechnet.
3.2 Datenschutzaudits umfassen die vollumfängliche Prüfung der
vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen. Bei den
Paketen Essential und Essential Social liefert der Auftraggeber
diese Unterlagen selbstständig.
3.3 Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) werden ab dem
Enterprise+ Paket angeboten. Aufwände bis zu 3 Stunden für eine
DSFA sind im Paket enthalten. Darüber hinausgehende Aufwände
werden separat in Rechnung gestellt.
3.4 Die Reaktionszeiten richten sich nach den Service Level
Agreements (SLA) des jeweiligen Pakets:
3.5 Die Geschäftszeiten der Nordsec Privacy & Compliance GmbH sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Erbringung der
Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen vollständig und
rechtzeitig bereitzustellen.
4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer
frühzeitig über mögliche Probleme oder Herausforderungen zu
informieren, die ein Schadenspotential mit sich bringen
könnten.
4.3 Verzögerungen aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten
des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung
der Zeitpläne und zur Abrechnung des entstandenen
Mehraufwands.
4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die
Durchführung des Vertrags erforderlichen Informationen und
Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen,
die durch fehlende Mitwirkung entstehen, führen nicht zu einem
Annahmeverzug des Auftragnehmers
4.5 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber regelmäßig
Leistungsnachweise zur Verfügung stellen. Leistungen gelten als
abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10
Werktagen schriftlich Einwände erhebt.
4.6 Verzögert sich die Durchführung des Projekts durch
Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so ist der
Auftragnehmer berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten
gesondert in Rechnung zu stellen
4.7 Verzögert sich die Bereitstellung der erforderlichen
Unterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber, so
verlängert sich der Leistungszeitraum entsprechend. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, die durch den Verzug entstandenen
Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Paket und
wird jährlich oder monatlich im Voraus in Rechnung
gestellt.
5.2 Bei monatlicher Zahlungsweise wird ein Aufschlag von 30 €
pro Monat berechnet.
5.3 Auskünfte und Stellungnahmen gegenüber den zuständigen
Datenschutz-Landesbehörden werden gesondert nach Aufwand in
Rechnung gestellt.
5.4 Alle vom Auftragnehmer bereitgestellten Dokumente und
Vorlagen bleiben geistiges Eigentum der Nordsec Privacy &
Compliance GmbH und dürfen ausschließlich im Rahmen des
Vertragsverhältnisses genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte
ist untersagt.
5.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
5.6 Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zur
Zahlung fällig.
5.7 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der
Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erheben. Zusätzlich
kann der Auftragnehmer die Leistungen bis zur vollständigen
Zahlung einstellen. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt,
Forderungen an Dritte abzutreten oder zu verkaufen, wenn der
Zahlungsverzug mehr als 60 Tage beträgt. Der Auftraggeber wird
hierüber vorab schriftlich informiert.
5.8 Sollten sich durch gesetzliche Änderungen die
Rahmenbedingungen der vereinbarten Leistungen wesentlich
verändern, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise
entsprechend anzupassen. Der Auftraggeber wird hierüber
rechtzeitig informiert
5.9 Änderungen des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber nach
Vertragsabschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und
werden entsprechend dem zusätzlichen Aufwand in Rechnung
gestellt.
5.10 Die Kosten für Aufwände außerhalb der Pakete liegt bei 95
€. Es gilt 5.5.
§6 Haftung und Gewährleistung
6.1 Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
6.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen,
es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Der Auftragnehmer verfügt über eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis
zu 5 Millionen Euro pro Schadensfall.
6.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Verlust
von Daten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
regelmäßige Backups seiner Daten durchzuführen und
sicherzustellen, dass diese im Bedarfsfall wiederhergestellt
werden können.
6.5 Die Haftung des Auftragnehmers für den Verlust oder die
Beschädigung von Daten ist auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßen
und regelmäßigen Backups durch den Auftraggeber entstanden
wäre.
6.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder
Fehler in der Kommunikation, die durch technische Probleme oder
den Ausfall elektronischer Kommunikationsmittel verursacht
werden, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten beruhen
6.7 Die Haftung des Auftragnehmers für indirekte Schäden,
entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder
Betriebsunterbrechung ist – soweit gesetzlich zulässig –
ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vor
§7 Auftragsverarbeitung und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des
Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der vereinbarten
Dienstleistungen und gemäß den Vorgaben der DSGVO.
7.2 Ein entsprechender Vertrag zur Auftragsverarbeitung (DPA)
wird zwischen den Parteien abgeschlossen und ist Bestandteil
der Vereinbarung.
7.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen technischen
und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), um die Sicherheit der
verarbeiteten Daten zu gewährleisten.
7.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber
unverzüglich über bekannt gewordene Sicherheitsvorfälle oder
Datenschutzverletzungen zu informieren. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, Sicherheitsvorfälle, die den
Verantwortungsbereich des Auftragnehmers betreffen, ebenfalls
unverzüglich zu melden. Hierbei gelten ebenfalls die
gesetzlichen Meldefristen an Behörden innerhalb von 72h, die
durch den Auftragnehmer zu verantworten sind.
§8 Geheimhaltung
8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der
Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen
vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte
weiterzugeben.
8.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags
für einen Zeitraum von 5 Jahren.
8.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach
erfolgreicher Projektdurchführung als Referenz in
Werbematerialien und auf der Webseite zu nennen. Der
Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen
§9 Rücktritt und Stornierung
9.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer seine vertraglichen
Pflichten nicht erfüllt und eine angemessene Frist zur
Nachbesserung ohne Erfolg abgelaufen ist.
9.2 Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber werden
bereits geleistete Arbeiten anteilig abgerechnet.
§10 Technische Störungen und höhere Gewalt
10.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle der
Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt, technischen
Störungen oder Ausfällen von Dritten (z.B.
Hosting-Provider).
10.2 Supportanfragen werden während der Geschäftszeiten (Montag
bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr) bearbeitet. Außerhalb
dieser Zeiten besteht kein Anspruch auf unmittelbare
Reaktionszeiten, es sei denn, es wurde im Vertrag ausdrücklich
anders vereinbart.
§11 Schadensminderungspflicht
11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Falle eines drohenden Schadens sämtliche zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
§12 Einsatz von Subunternehmern
12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder
Dritte mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen. Der
Auftragnehmer bleibt jedoch verantwortlich für die
ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten.
12.2 Der Auftragnehmer haftet für die Auswahl und Überwachung
von Subunternehmern. Für deren Leistungserbringung haftet der
Auftragnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
§13 Vertragsänderungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
§14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist Kiel.
14.3 Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren innerhalb von 12
Monaten ab Kenntnis des anspruchsbegründenden Ereignisses. Bei
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten gilt die
gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Schlussbestimmungen
Die nordsec Privacy & Compliance GmbH behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch mitgeteilt.
Version 1.0 – Stand: 06.01.2025
Diese AGB sind unter www.nordsec-it.de/agb
abrufbar und gelten ab dem 06.01.2025